Schüleraustausch Erasmus+

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Schülermobilität innerhalb Europas mit dem Programm ERASMUS+

Das bedeutet drei Wochen der Berufsausbildung in einem europäischen Partnerland.

Die Städtische Berufsschule für das Metzgerhandwerk München beteiligt sich am EU-Mobilitätsprogramm für junge Auszubildende in den Berufen:

  • Metzger*in
  • Fachverkäufer*in im Metzgerhandwerk

Die Auszubildenden haben die Möglichkeit, für drei Wochen ihre Ausbildung in einem unserer EU-Partnerländer zu absolvieren:

  • Schweden/Göteborg
  • Ungarn/Szeged
  • Belgien/Antwerpen
  • Norwegen/Oslo

Nach einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erhalten die Auszubildenden einen „Europass“.

 leonardo europasslogo

Welche Bedeutung hat die EU-Schülermobilität?

Schüler*innen, die sich an Mobilitätsmaßnahmen beteiligen

  • gewinnen an Flexibilität im Berufs- und Privatleben
  • lernen landestypische Produkte und Herstellungsverfahren kennen
  • erhalten Einblick in Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsanforderungen bei europäischen Nachbarn
  • gewinnen an Selbständigkeit
  • lernen mit Sprachbarrieren umzugehen
  • erleben gesamteuropäische Probleme in der Lebens- und Arbeitswelt
  • lernen partnerschaftliches Umgehen mit europäischen Nachbarn
  • sind einer europäischen Zukunftsgemeinschaft gegenüber aufgeschlossener

Was geschieht während der dreiwöchigen Schülermobilität?

in der Regel

1. Woche: Schule

  • Kennenlernen der Partner und der Schule, Einweisung in das dreiwöchige Ausbildungsprogramm
  • Zurechtfinden in der Umgebung: öffentliches Verkehrssystem, Notfallruf
  • Kennenlernen ausgewählter Produkte oder typischer Saisonprodukte, Technologie der Herstellung, Vermarktung (Präsentation im Laden), Esskultur...
  • Besichtigung einer Metzgerei mit besonderer Technologie (Herstellung von Spezialitäten nach traditionellen Methoden oder nach neuesten Erkenntnissen)
  • Besuch einer Firma, die Maschinen und Geräte für Metzgereibetriebe anbietet oder Besuch von Fachmessen
  • Besichtigung eines verwandten lebensmittelherstellenden und/oder anbietenden Betriebes z. B. Käserei, Mühle, Bäckerei, selbstvermarktender Landwirtschaftsbetrieb
  • Kulturprogramm: Besichtigung einiger Sehenswürdigkeiten, Teilnahme an aktuellen landestypischen Ereignissen...

2. und 3. Woche: Betrieb

  • Praktisches Arbeiten in ausgewählten Metzgereibetrieben (möglichst Betriebe, in denen die Partnerschüler lernen)
  • Wochenendausflug z. B. Besichtigung von Sehenswürdigkeiten
  • Praktische Prüfung und Zertifizierung durch Metzgermeisterinnen/Metzgermeister und Innungsmeisterinnen/Innungsmeister
  • Feedback über die Austauschmaßnahme (Evaluation)
  • Verabschiedung und Begleitung zum Flughafen bzw. zur Bahn
  • Während der Ausbildungsmaßnahmen führen die Schüler*innen ein Berichtsheft bzw. einen Ausbildungsnachweis, legen eine Lern- und Informationsunterlage an (Mappe mit folgendem Inhalt: Rezepturen, Beschreibungen von Herstellungsweisen, Präsentationsarbeiten, kleines Lexikon über Fachbegriffe, Prospektmaterial von besuchten Firmen und Ausstellungen, Beschreibung des absolvierten Kulturprogramms)

Wie sind Unterkunft und Kosten geregelt?

Die Schüler*innen werden von Gastfamilien aufgenommen oder sie übernachten in Jugendhotels bzw. in angemieteten Apartments.
Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Kulturprogramm u. ä. werden aus Mitteln der EU gefördert.
Die Schüler*innen werden vor Reiseantritt in ihrem Heimatort (unsere Schüler bei der Stadt München) für den Auslandsaufenthalt versichert.
Der vorläufige Eigenbeitrag der Schüler*innen beträgt 200 €. Wird dieser Betrag nicht benötigt, bekommen ihn die Teilnehmer*innen am Ende der Maßnahme zurück.

Wer übernimmt die Betreuung im Partnerland?

Die Schüler*innen werden im Partnerland von Lehrkräften der Partnerschule betreut: Abholung, Unterbringung, Verpflegung, Begleitung der betrieblichen Praktika, Kulturprogramm, bei Krankheit, Problemen usw.
In Notfällen stehen auch die EU-Koordinator*innen unserer Schule immer als Ansprechpartner zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen sind für die Mobilität erforderlich?

  • Für den Aufenthalt in Norwegen und Schweden sind Englischkenntnisse erforderlich.
  • Wer an einer Mobilitätsmaßnahme in Antwerpen/Belgien teilnimmt, sollte einige Französisch- oder Englischkenntnisse besitzen.
  • Bei nicht volljährigen Schüler*innen müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung abgeben, dass die Tochter/der Sohn an der Mobilität teilnehmen darf.
  • Alle Schüler*innen, die an der Mobilität teilnehmen, müssen eine Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes abgeben, dass der/die Auszubildende für drei Wochen in einem EU-Partnerland ausgebildet wird.

Wann findet die Mobilität statt ?

Die Mobilitätsmaßnahmen finden in der Regel in der zweiten Hälfte des Schuljahres statt.
Zum Beispiel:

  • zwischen Ostern und Pfingsten
  • zwischen Pfingsten und den Sommerferien

Die Termine werden so gestaltet, dass sie den Ausbildungsbetrieben entgegenkommen.

Haben Sie Interesse am Schülermobilitätsprogramm mit Partnern aus EU-Nachbarländern?

  • Reden Sie mit Ihren Eltern und Ausbildern.
  • Schreiben Sie eine Bewerbung für diese Mobilität.
  • Holen Sie die Einverständniserklärung beim Betrieb und bei den Eltern ein.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen gültigen Pass.
  • Sie brauchen für die Mobilität ein aktuelles Gesundheitszeugnis (erst kurz vor der Ausreise ausstellen lassen).
  • Wenden Sie sich baldmöglichst an die Ansprechpartnerin Frau Hinterseer (Berufsschule der Bäcker und Konditoren - im gleichen Haus)

Städt. Berufsschule für das Metzgerhandwerk
Simon-Knoll-Platz 3
81669 München
Tel.: 0 89/233-317 66
Fax 0 89/233-317 67

Beachten Sie:
Falls Sie Interesse haben, sollten Sie sich möglichst schnell entscheiden, um einen Platz zu erhalten. 
Eine solche Gelegenheit ist einmalig!