Schüleraustausch Erasmus+
Schülermobilität innerhalb Europas mit dem Programm ERASMUS+
Das bedeutet drei Wochen der Berufsausbildung in einem europäischen Partnerland.
Die Städtische Berufsschule für das Metzgerhandwerk München beteiligt sich am EU-Mobilitätsprogramm für junge Auszubildende in den Berufen:
- Metzger*in
- Fachverkäufer*in im Metzgerhandwerk
Die Auszubildenden haben die Möglichkeit, für drei Wochen ihre Ausbildung in einem unserer EU-Partnerländer zu absolvieren:
- Schweden/Göteborg
- Ungarn/Szeged
- Belgien/Antwerpen
- Norwegen/Oslo
Nach einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erhalten die Auszubildenden einen „Europass“.
Welche Bedeutung hat die EU-Schülermobilität?
Schüler*innen, die sich an Mobilitätsmaßnahmen beteiligen
- gewinnen an Flexibilität im Berufs- und Privatleben
- lernen landestypische Produkte und Herstellungsverfahren kennen
- erhalten Einblick in Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsanforderungen bei europäischen Nachbarn
- gewinnen an Selbständigkeit
- lernen mit Sprachbarrieren umzugehen
- erleben gesamteuropäische Probleme in der Lebens- und Arbeitswelt
- lernen partnerschaftliches Umgehen mit europäischen Nachbarn
- sind einer europäischen Zukunftsgemeinschaft gegenüber aufgeschlossener
Was geschieht während der dreiwöchigen Schülermobilität?
in der Regel
1. Woche: Schule
- Kennenlernen der Partner und der Schule, Einweisung in das dreiwöchige Ausbildungsprogramm
- Zurechtfinden in der Umgebung: öffentliches Verkehrssystem, Notfallruf
- Kennenlernen ausgewählter Produkte oder typischer Saisonprodukte, Technologie der Herstellung, Vermarktung (Präsentation im Laden), Esskultur...
- Besichtigung einer Metzgerei mit besonderer Technologie (Herstellung von Spezialitäten nach traditionellen Methoden oder nach neuesten Erkenntnissen)
- Besuch einer Firma, die Maschinen und Geräte für Metzgereibetriebe anbietet oder Besuch von Fachmessen
- Besichtigung eines verwandten lebensmittelherstellenden und/oder anbietenden Betriebes z. B. Käserei, Mühle, Bäckerei, selbstvermarktender Landwirtschaftsbetrieb
- Kulturprogramm: Besichtigung einiger Sehenswürdigkeiten, Teilnahme an aktuellen landestypischen Ereignissen...
2. und 3. Woche: Betrieb
- Praktisches Arbeiten in ausgewählten Metzgereibetrieben (möglichst Betriebe, in denen die Partnerschüler lernen)
- Wochenendausflug z. B. Besichtigung von Sehenswürdigkeiten
- Praktische Prüfung und Zertifizierung durch Metzgermeisterinnen/Metzgermeister und Innungsmeisterinnen/Innungsmeister
- Feedback über die Austauschmaßnahme (Evaluation)
- Verabschiedung und Begleitung zum Flughafen bzw. zur Bahn
- Während der Ausbildungsmaßnahmen führen die Schüler*innen ein Berichtsheft bzw. einen Ausbildungsnachweis, legen eine Lern- und Informationsunterlage an (Mappe mit folgendem Inhalt: Rezepturen, Beschreibungen von Herstellungsweisen, Präsentationsarbeiten, kleines Lexikon über Fachbegriffe, Prospektmaterial von besuchten Firmen und Ausstellungen, Beschreibung des absolvierten Kulturprogramms)
Wie sind Unterkunft und Kosten geregelt?
Die Schüler*innen werden von Gastfamilien aufgenommen oder sie übernachten in Jugendhotels bzw. in angemieteten Apartments.
Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Kulturprogramm u. ä. werden aus Mitteln der EU gefördert.
Die Schüler*innen werden vor Reiseantritt in ihrem Heimatort (unsere Schüler bei der Stadt München) für den Auslandsaufenthalt versichert.
Der vorläufige Eigenbeitrag der Schüler*innen beträgt 200 €. Wird dieser Betrag nicht benötigt, bekommen ihn die Teilnehmer*innen am Ende der Maßnahme zurück.
Wer übernimmt die Betreuung im Partnerland?
Die Schüler*innen werden im Partnerland von Lehrkräften der Partnerschule betreut: Abholung, Unterbringung, Verpflegung, Begleitung der betrieblichen Praktika, Kulturprogramm, bei Krankheit, Problemen usw.
In Notfällen stehen auch die EU-Koordinator*innen unserer Schule immer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen sind für die Mobilität erforderlich?
- Für den Aufenthalt in Norwegen und Schweden sind Englischkenntnisse erforderlich.
- Wer an einer Mobilitätsmaßnahme in Antwerpen/Belgien teilnimmt, sollte einige Französisch- oder Englischkenntnisse besitzen.
- Bei nicht volljährigen Schüler*innen müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung abgeben, dass die Tochter/der Sohn an der Mobilität teilnehmen darf.
- Alle Schüler*innen, die an der Mobilität teilnehmen, müssen eine Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes abgeben, dass der/die Auszubildende für drei Wochen in einem EU-Partnerland ausgebildet wird.
Wann findet die Mobilität statt ?
Die Mobilitätsmaßnahmen finden in der Regel in der zweiten Hälfte des Schuljahres statt.
Zum Beispiel:
- zwischen Ostern und Pfingsten
- zwischen Pfingsten und den Sommerferien
Die Termine werden so gestaltet, dass sie den Ausbildungsbetrieben entgegenkommen.
Haben Sie Interesse am Schülermobilitätsprogramm mit Partnern aus EU-Nachbarländern?
- Reden Sie mit Ihren Eltern und Ausbildern.
- Schreiben Sie eine Bewerbung für diese Mobilität.
- Holen Sie die Einverständniserklärung beim Betrieb und bei den Eltern ein.
- Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen gültigen Pass.
- Sie brauchen für die Mobilität ein aktuelles Gesundheitszeugnis (erst kurz vor der Ausreise ausstellen lassen).
- Wenden Sie sich baldmöglichst an die Ansprechpartnerin Frau Hinterseer (Berufsschule der Bäcker und Konditoren - im gleichen Haus)
Städt. Berufsschule für das Metzgerhandwerk
Simon-Knoll-Platz 3
81669 München
Tel.: 0 89/233-317 66
Fax 0 89/233-317 67
Beachten Sie:
Falls Sie Interesse haben, sollten Sie sich möglichst schnell entscheiden, um einen Platz zu erhalten.
Eine solche Gelegenheit ist einmalig!